Ab Montag 6. April für ärztlich verordnete Behandlungen geöffnet

Liebe Patientinnen und Patienten,unsere Praxis ist ab Montag 6. April für medizinisch notwendige Behandlungen geöffnet. Heilmittelbehandlungen wie z. B. Krankengymnastik oder Lymphdrainage sind trotz Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen weiterhin zulässig. Die Behandlungen müssen ärztlich verordnet sein. In unserer Praxis werden – wie schon in der Vergangenheit – strenge Hygienevorschriften von allen Therapeuten und den Anmeldekräften eingehalten.…